Die Beförderung von Gefahrgütern in kennzeichnungspflichtiger Menge ist nur unter Einhaltung spezieller Vorschriften zulässig. Sofern Sie als LKW-Fahrer/-in entsprechende Waren transportieren, müssen Sie über eine ADR-Bescheinigung zum Nachweis Ihrer Kenntnisse verfügen. Im Rahmen unseres Lehrgangs erwerben Sie alle erforderlichen Kompetenzen.
Zielgruppe:
Fahrzeugführer/-innen kennzeichnungspflichtiger Fahrzeuge mit Stück- und Schüttgütern
Dauer: 2,5 Tage