GGVS / ADR

GGVS / ADR

Die Beförderung von Gefahrgütern in kennzeichnungspflichtiger Menge ist nur unter Einhaltung spezieller Vorschriften zulässig. Sofern Sie als LKW-Fahrer/-in entsprechende Waren transportieren, müssen Sie über eine ADR-Bescheinigung zum Nachweis Ihrer Kenntnisse verfügen. Im Rahmen unseres Lehrgangs erwerben Sie alle erforderlichen Kompetenzen.

Zielgruppe:
Fahrzeugführer/-innen kennzeichnungspflichtiger Fahrzeuge mit Stück- und Schüttgütern

Dauer: 2,5 Tage

Inhalt
  • Rechtliche Vorschriften
  • Allgemeine Gefahreneigenschaften
  • Dokumentation
  • Verpackungen
  • Kennzeichnung
  • Beförderung/Ladungssicherung
  • Pflichten, Verantwortlichkeiten
  • Verhalten bei Unfällen
Vorraussetzungen
  • Ladungssicherungsübung
  • Feuerlöschübung
  • Rettungsübung
Abschluss
  • Teilnahmebescheinigung der Fahrschule.
Gültigkeit
  • Nach bestandener Prüfung vor der zuständigen IHK erhalten Sie eine ADR-Schulungsbescheinigung für Fahrzeugführer/-innen.

Termine für diesen Kurs

                                Termine werden nach Anfrage geplant!