FAQ

Wichtige organisatorische Hinweise

Nach der Anmeldung in der Fahrschule: Baldmöglichst den Erste-Hilfe-Kurs, Sehtest (nicht älter als 6 Monate) und ein biometrisches Passfoto machen. Unter Vorlage der Bescheinigungen über den absolvierten Erste-Hilfe-Kurs und Sehtest – zusammen mit dem Passfoto dann persönlich (mit Personalausweis oder Reisepass) bei der Führerscheinstelle der Stadt Dortmund (bzw. immer beim Amt des Wohnortes) einen Antrag auf Führerschein stellen. Bei der Antragstellung müssen auch die bei der Anmeldung ausgehändigten Formulare „Führerscheinantrag“ je nach Bedarf – z.B. bei Fahrschülern unter 18 Jahren „Begleitendes Fahren mit 17″ – vollständig ausgefüllt mit vorgelegt werden. Bei Minderjährigen muss ein Erziehungsberechtigter dabei sein.

Nach der Antragstellung bei der Führerscheinstelle erfolgt durch diese die Anmeldung bei der zuständigen Prüfstelle (TÜV Nord). Der Fahrschüler erhält dann vom TÜV einen Brief/Rechnung mit den Gebühren für die Prüfungen. Diese müssen rechtzeitig vor der Prüfung bezahlt und zum Prüfungstermin auf dem TÜV-Konto gutgeschrieben sein. Mit Erhalt des Briefes ist der Fahrschüler zu den Prüfungen zugelassen und muss die theoretische Prüfung innerhalb eines Jahres ablegen. Wird diese Frist überschritten, muss der Antrag bei der Stadt Dortmund neu gestellt werden.Wird die theoretische Prüfung innerhalb dieses Zeitraumes bestanden, hat man ab Datum der bestandenen Prüfung 1 Jahr Zeit, die praktische Prüfung zu absolvieren. Bei Nichtbestehen der praktischen Prüfung innerhalb des genannten Zeitraums, verfällt auch die theoretische Prüfung, und es muss ein neuer Antrag bei der Stadt gestellt werden.
Die bereits absolvierten Theoriestunden und die Sonderfahrten verfallen nicht, sondern haben eine Gültigkeit von 2 Jahren.

Die Laufzeit des Ausbildungsvertrages beträgt gem. allgemeiner Geschäftsbedingungen
(Aushang in der Fahrschule) ein Jahr. Nach Ablauf ist es möglich, den Vertrag zu verlängern.
Es fällt dabei eine halbe Grundgebühr der jeweiligen Ausbildungsklasse an, und es gelten die dann aktuellen Preislisten (Aushang in der Fahrschule).

Beim Wechsel von einer anderen Fahrschule wird eine halbe Grundgebühr der jeweiligen Ausbildungsklasse erhoben, und es ist erforderlich, bei der Führerscheinstelle einen Antrag auf Fahrschulwechsel zu stellen. Ebenso muss ein Ausbildungsnachweis der vorherigen
 Fahrschule vorgelegt werden.

Automatik-Fahrzeuge
 Wer die Ausbildung auf einem Automatik-Fahrzeug macht und später nur Automatik-Fahrzeuge fahren möchte, verzichtet auf die Möglichkeit des Fahrens eines Schaltwagens und muss im Rahmen der Antragstellung bei der Führerscheinstelle die Schlüsselzahl 78 angeben.Neu ist die Möglichkeit eines Automatik-Führerscheins mit entsprechender Schaltkompetenz, hier handelt es sich um die Schlüsselzahl B197 (Infos in ihrer Fahrschule).