Gabelstaplerausbildung

Gabelstaplerausbildung

Dauer: 2 Tage

Die allgemeine Qualifizierung (Stufe 1) erfolgt auf Gabelstaplern. Werden im Betrieb andere Flurförderfahrzeuge gefahren, muss zusätzlich an Stufe 2 teilgenommen werden. Dies gilt z.B. bei Schubmaststaplern, Seitenstaplern, Dreiseitenstaplern, Portalwagen, Portalhubwagen, Teleskopstaplern oder Gabelstaplern zum Containerhandling. Qualifizierung in der Handhabung besonderer Anbaugeräte z. B. Klammern für Gewichte größer als 1 t). Die Zusatzqualifizierung ist in Theorie und Praxis geteilt.

Inhalt
  • Pflichten des Unternehmers
  • Pflichten des Gabelstaplerfahrers
  • Rechtliche Vorschriften
  • Vorschriften der Berufsgenossenschaft
  • Schutzbekleidung
  • Verfahrenstechnik
Praktischer Teil
  • Technische Kontrollen
  • Durchführung der Abfahrtskontrolle
  • Basisübungen
  • Fahr- und Stapelübungen
  • Lastschwerpunktdiagramm
Vorraussetzungen
Prüfung
  • Theoretische und praktische Prüfung
  • Fehlerbesprechung
Abschluss
  • Teilnahmezertifikat
  • Fahrausweis gemäß BGV D27 / BGG 925

Termine für diesen Kurs