Führerscheinklassen

Auto | Anhänger

B

  • Mindestalter: 18/ 17
  • Eingeschl. Klassen: AM, L
  • Ausbildung: Theorie, Praxis
  • Prüfung: Theorie, Praktische
  • Kraftwagen bis 3,5 t zG
  • Mitführen von Anhängern
  • Alle Anhänger bis 750 kg zG,
  • bei Anhängern mit einer zG von mehr als 750 kg ist die zG der Kombination auf 3.500 kg begrenzt

B96

  • Mindestalter: 18/ 17
  • Ausbildung: Theorie, Praxis
  • Prüfung:

Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist keine eigene Klasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B:

  • Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zG.
  • Die zG der Kombination ist begrenzt auf max. 4.250 kg.

BE

  • Mindestalter: 18/ 17
  • Vorbesitz: B
  • Ausbildung: Praxis
  • Prüfung: Praktische
  • Kraftwagen der Klasse B und Anhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zG

B196

  • Mindestalter: 25
  • Vorbesitz: B seit mind. 5 Jahren
  • Ausbildung: mind. 4 Theoriestunden und mind. 5 prakt. Fahrstunden (jeweils 90 Min.)
  • Prüfung:
  • Erweiterung des Führerscheins der Klasse B um die Schlüsselzahl 196 
  • Leichtkraftträger der Motorradklasse A1 (z.B. 125er-Maschine bis zu 15 PS)
  • gilt nur innerhalb Deutschlands
  • Es handelt sich nicht um einen Führerschein der Klasse A1 und somit ist auch keine Aufstiegsregelung (wie z.B. die Erweiterung auf die Klasse A2) möglich. Für größere Maschinen muss ein entsprechender Führerscheinerwerb erfolgen.

B197

  • Mindestalter: 18/ 17
  • Ausbildung: Theorie und Praxis. Die Praxisausbildung findet zum großen Teil auf einem Automatikfahrzeug statt. Lediglich mindestens 10 Fahrstunden werden während der Ausbildung auf einem Schaltwagen absolviert.
  • Prüfung: Theorie, Praktische Prüfung (findet auf einem Automatikfahrzeug statt), Fahrschulinterner Test (findet auf einem Schaltfahrzeug statt; dies ist keine externe Prüfung; der Test wird direkt von deinem Fahrlehrer / deiner Fahrlehrerin durchgeführt; Dauer: mind. 15 Minuten)
    Bei Bestehen der Prüfungen darfst du weltweit Schaltwagen fahren (keine Beschränkung auf Automatikfahrzeuge
  • Eingeschlossene Klassen: AM, L
  • Kfz – ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2 und A: zG max. 3.500 kg
  • max. 8 Personen außer dem Fahrer
  • Anhängerregelung: Anhänger mit zG max. 750 kg immer erlaubt
  • Anhänger mit zG über 750 kg erlaubt, wenn zG der Fahrzeugkombination max. 3.500 kg
Motorrad | Roller

AM

  • Mindestalter: 16
  • Mindestalter in NRW: 15
  • Ausbildung: Theorie, Praxis
  • Prüfung: Theorie, Praktische

ZWEIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER (Moped, Mokick) / DREIRÄDRIGE KLEINKRAFTRÄDER / VIERRÄDRIGE LEICHTKRAFTFAHRZEUGE

a)

Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit bbH max. 45 km/h;
• bei elektrischer Antriebsmaschine Nenndauerleistung höchstens 4 kW;
• bei Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 cm³

b)

Krafträder bbH max. 45 km/h, die Mer kmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor);
• Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 cm³ Hubraum

c)

Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h;
• Hubraum bei höchstens Fremdzündungsmotoren 50 cm³;
• bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW;
• bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW

d)

vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h;
• Hubraum bei höchstens Fremdzündungsmotoren 50 cm³;
• bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW;
• bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW;
• Leermasse max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien)

 

A1

  • Mindestalter: 16
  • Eingeschl. Klasse: AM
  • Ausbildung: Theorie, Praxis
  • Prüfung: Theorie, Praktische

LEICHTKRAFTRÄDER bis 125 cm³

a)

Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/ kg

b)

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW

 

A2

  • Mindestalter: 18
  • Eingeschl. Klassen: A1, AM
  • Ausbildung: Theorie, Praxis
  • Prüfung: Theorie, Praktische

KRAFTRÄDER bis 35 kW

  • Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW;
  • Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/ kg

 

 

A

zu a)
  • Mindestalter: 24
    bzw. 20
    bei mind. 2 Jahren
  • Vorbesitz derKlasse A2
zu b)
  • Mindestalter: 21
  • Eingeschl. Klassen:
    A2, A1, AM
  • Ausbildung: Theorie, Praxis
  • Prüfung: Theorie, Praktische

 

 

KRAFTRÄDER / DREIRÄDRIGE KRAFTFAHRZEUGE

a)

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h

b)

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW

Mofa

Mofa

  • Mindestalter: 15
  • Ausbildung: Theorie, Praxis
  • Prüfung:  Praktische
Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln , wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt; besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter 7  Jahren dürfen angebracht sein.

 

LKW | Anhänger

c1

  • Mindestalter: 18
  • Vorbesitz: B
  • Ausbildung: Theorie, Praxis
  • Prüfung: Theorie, Praktische
LEICHTERE LKW

  • Kraftwagen, ausgenommen Kraftwagen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen,
  • über 3,5 t zG bis 7,5 t zG
    auch mit Anhänger bis 750 kg zG

C1E

  • Mindestalter: 18
  • Vorbesitz: C1
  • Eingeschl. Klassen: BE,
    bei Besitz von D1: D1E
  • Ausbildung: Praxis
  • Prüfung: Praktische
LEICHTERE LASTZÜGE

a)

Zugfahrzeug der Klasse C1 (Kfz über 3,5 t bis 7,5 t zG) mit einem Anhänger über 750 kg zG,

b)

Zugfahrzeug der Klasse B (Kfz bis 3,5 t zG)mit einem Anhänger über 3,5 t zG

  • Fahrzeugkombination zG in beiden Fällen max. 12 t

C

  • Mindestalter: 21/18
  • Vorbesitz: B
  • Eingeschl. Klasse: C1
  • Ausbildung: Theorie, Praxis
  • Prüfung: Theorie, Praktische
SCHWERE LKW

  • Kraftwagen , ausgenommen Kraftwagen mit mehr als 8 Fahrgastplätzen, über 3,5 t zG
    (nach oben keine Beschränkung)
    auch mit Anhänger max. 750 kg zG

CE

  • Mindestalter: 21/18
  • Vorbesitz: C
  • Eingeschl. Klassen:
    C1E, BE, T,
    bei Besitz von D1: D1E,
    bei Besitz von D: DE
  • Ausbildung: Theorie, Praxis
  • Prüfung: Theorie, Praktische
SCHWERE LASTZÜGE

  • Kraftwagen über 3,5 t zG
    (nach oben keine Beschränkung)
    und Anhänger über 750 kg zG

 

Bus | Anhänger

D1

  • Mindestalter: 21
  • Vorbesitz: B
  • Ausbildung: Theorie, Praxis
  • Prüfung: Theorie, Praktische

  • Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als 8 aber höchstens 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und deren Länge max. 8 m beträgt – auch mit Anhänger bis 750 kg zG

D1E

  • Mindestalter: 21
  • Vorbesitz: D1
  • Eingeschl. Klassen: BE, bei Besitz von C1: C1E
  • Ausbildung: Praxis
  • Prüfung: Praktische
  • Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg zG

D

  • Mindestalter: 21/24
  • Vorbesitz: B
  • Eingeschl. Klasse: D1
  • Ausbildung: Theorie, Praxis
  • Prüfung: Theorie, Praktische
  • Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind – auch mit Anhänger bis 750 kg zG

DE

  • Mindestalter: 24
  • Vorbesitz: D
  • Eingeschl. Klassen: D1E, BE, bei Besitz von C1: C1E
  • Ausbildung: Praxis
  • Prüfung: Praktische
  • Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger über 750 kg zG

 

Traktor

L

  • Mindestalter: 16
  • Ausbildung: Theorie
  • Prüfung: Theorie
a)

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von max. 40 km/h,

auch mit Anhänger, dann dürfen sie aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden

b)

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen,
selbstfahrende Futtermischwagen,
Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH von max. 25 km/h,
auch mit Anhänger

S

  • Mindestalter: 16
  • Ausbildung: Theorie, Praxis
  • Prüfung: Theorie, Praktische
  • Kraftwagen bis 50c cm mit max. 4 kW Nutz- bzw. Nenndauerleistung und max. 45 km/h

T

  • Mindestalter:
    16
    für bbH bis 40 km/h/
    18 für bbH1) über 40 bis 60 km/h
  • Eingeschl. Klasse: AM, L
  • Ausbildung: Theorie, Praxis
  • Prüfung: Theorie, Praktische

a)

Zugmaschinen, mit einer bbH von max. 60 km/h

b)

Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und
selbstfahrende Futtermischwagen,
mit einer bbH von max. 40 km/h,

  • die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden.
  • Hinter diesen Fahrzeugen dürfen Anhänger geführt werden

 

zG = zulässige Gesamtmasse

bbH = bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit

Theorie

Damit Du den Führerschein möglichst schnell bekommst, bieten wir mehrmals pro Woche theoretischen Unterricht zu verschiedenen Zeiten an. Auch für die Fahrstunden versuchen wir so flexibel wie möglich auf Deine Wünsche einzugehen. Ganz Eilige können z.B. die Ausbildung zum Führerschein Klasse B in 3 bis 4 Wochen durchlaufen.

Der Gesetzgeber schreibt eine Mindestanzahl von Theoriestunden vor. Die Anzahl richtet sich nach der gewählten Führerscheinklasse. Bei der Klasse B werden 12 Doppelstunden theoretischer Grundunterricht und zusätzlich 2 Stunden klassenspezifischer Unterricht vorgeschrieben, die Dich mit den Grundlagen des Straßenverkehrs vertraut machen.

Wenn die Behörden deinen Antrag bearbeitet haben und du die ACADEMY Tests zur theoretischen Prüfung sicher bestanden hast, dann kannst du zur theoretischen Prüfung antreten. Während der Prüfung füllst du dann einen Fragebogen aus. Dabei sind alle Fragen enthalten, die du bereits aus unseren Testbögen kennst.

Praxis

Damit Du den Führerschein möglichst schnell bekommst, bieten wir (wie bei der Theorie) für die Fahrstunden eine mit Dir abgestimmte Zeitplanung an. Ganz Eilige können z.B. die Ausbildung zum Führerschein Klasse B in 3 bis 4 Wochen durchlaufen.

Im praktischen Unterricht bringt Dir Dein Fahrlehrer die Bedienung des Fahrzeugs bei und übt mit dir im Straßenverkehr. Die Anzahl der notwendigen Stunden richtet sich grundsätzlich nach Deinen Fähigkeiten.

Auf alle Fälle müssen jedoch die 12 Sonderfahrten (5 Überlandfahrten, 3 Beleuchtungsfahrten und 4 Autobahnfahrten) absolviert werden. Alle anderen Stunden sind normale Übungsfahrten. Damit du während der Ausbildung immer weißt, wo du stehst, gibt es den ACADEMY Ausbildungspaß.

Spezialausbildungen

Angsthasenkurs

Angsthasenkurs

Sie haben einen Führerschein und sind schon länger nicht mehr gefahren? Wir helfen Ihnen die Angst zu überwinden! Mit unseren „Angsthasenkursen“.

Energiesparkurse

Energiesparkurse

Dabei behandeln wir theoretische sowie praktische Themen wie:

  • Ursachen für den Energieverbrauch
  • Vor der Fahrt (Roll-/ Luftwiderstand)
  • Während der Fahrt/Fahrweise
  • Zusatzverbraucher
Ferien- und Intensivkurse

Ferien- und Intensivkurse

Ferien- und Intensivkurse für alle Führerscheinklassen. Du möchtest deine Ferien für deine Führerscheinausbildung nutzen? Wir bieten regelmäßig Ferien- und Intensivkurse an.

Gabelstaplerausbildung

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Ladungssicherung

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Perfektionstraining LKW

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