BKF LKW TQ1

BKF LKW TQ1

Für den Beruf des Berufskraftfahrers wurden im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit bundeseinheitliche Teilqualifikationen entwickelt und erprobt. Ein wesentlicher Teil der gesamten Ausbildung zum Berufskraftfahrer ist die Teilqualifizierung TQ1 „Güter befördern“. Dieses Qualifizierungsmodul ist von den Industrie- und Handelskammern anerkannt. Sie erlangen fundierte Kenntnisse über den Umgang mit Gefahrgut, die fachgerechte Ladungssicherung und die wichtigen rechtlichen Vorschriften des Güterkraftverkehrs. Am Ende des Lehrgangs werden Ihre erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse in einer internen Prüfung abgefragt und Sie erhalten von uns ein qualifiziertes Zeugnis.

Inhalt
  • Theoretische Ausbildung LKW C/CE
  • Fahrpraktische Ausbildung LKW C/CE
  • Lehrgang Beschleunigte Grundqualifikation (Lehrplan Inhalte)
  • Vorbereitung auf die IHK-Prüfung gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz
  • Ladungssicherung gem. VDI 2700 ff
  • Gabelstapler-Fahrausbildung gem. BGV D 27
  • ADR Basiskurs
  • Betriebspraktikum
  • Fahrprüfung
  • Praktischer Prüfungsteil
  • Bewältigung kritischer Fahrsituationen
Vorraussetzungen
  • Mindestalter: 21 Jahre
  • Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B (alt: 3)
  • Gesundheitliche Eignung und Sehtest
  • Erfolgreicher Führerscheinantrag für Klasse C/CE
  • Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
  • Aufnahmegespräch beim Bildungsträger
Abschluss
  • Zertifikat der ACADEMY Bernd’s Fahrschule
  • Teilnahmebescheinigung der ACADEMY Bernd’s Fahrschule für die Zulassung zur IHK-Prüfung
  • IHK-Prüfungszeugnis „Beschleunigte Grundqualifikation“
  • Die beschleunigte Grundqualifikation für den Personenverkehr schließt mit einer schriftlichen Prüfung von ca. 90 Minuten unter Aufsicht der zuständigen Industrie- und Handelskammer ab. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie die Bescheinigung über die beschleunigte Grundqualifikation zur Vorlage bei der Behörde. Diese trägt dann die Schlüsselzahl 95 in Ihren Führerschein ein.
  • Teilqualifikation gemäß BBiG TQ1 Güterverkehr
  • Fahrerlaubnis Klasse C/CE
  • Perfektionstraining LKW
  • Schulung digitaler Tacho
  • Erste-Hilfe-Nachweis
Gültigkeit

Für Berufskraftfahrer/-innen besteht die gesetzliche Pflicht zur regelmäßigen Weiterbildung im Fünf-Jahres-Rhythmus.

Der BUS- Führerschein wird nur auf Zeit erteilt, weshalb Sie ihn alle fünf Jahre bei der Führerscheinbehörde verlängern lassen müssen. Ohne Verlängerung ist der Berufskraftfahrer-Führerschein nicht mehr gültig.

Termine für diesen Kurs

  • 08.04.2024 – 20.05.2024 | 08:00 – 17:00 Uhr | Filiale Hombruch
  • 27.05.2024 – 08.07.2024 | 08:00 – 17:00 Uhr | Filiale Hombruch
  • 05.08.2024 – 16.09.2024 | 08:00 – 17:00 Uhr | Filiale Hombruch
  • 23.09.2024 – 04.11.2024 | 08:00 – 17:00 Uhr | Filiale Hombruch
  • 11.11.2024 – 23.12.2024 | 08:00 – 17:00 Uhr | Filiale Hombruch