Für den Beruf des Berufskraftfahrers wurden im Auftrag der Bundesagentur für Arbeit bundeseinheitliche Teilqualifikationen entwickelt und erprobt. Ein wesentlicher Teil der gesamten Ausbildung zum Berufskraftfahrer ist die Teilqualifizierung TQ3 „Personen befördern“. Dieses Qualifizierungsmodul ist von den Industrie- und Handelskammern anerkannt. Sie erlangen fundierte Kenntnisse über den Umgang mit Fahrgästen, Beförderungsbedingungen und den rechtlichen Vorschriften der Personenbeförderung. Am Ende des Lehrgangs werden Ihre erworbenen Fähigkeiten und Kenntnisse in einer internen Prüfung abgefragt und Sie erhalten von uns ein qualifiziertes Zeugnis.
Nach der Qualifizierung haben Sie die Möglichkeit, sich noch die restlichen Ausbildungsinhalte anzueignen. Danach können Sie die Zulassung zur sogenannten Externenprüfung vor der IHK erlangen. Damit erhalten Sie nachträglich die Chance, eine Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf abzuschließen. Mit dieser Maßnahme werden Ihnen die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt, die den Einstieg in dieses interessante Berufsfeld sehr erleichtern werden.