Wer innerhalb der Europäischen Union als Berufskraftfahrer/-in tätig sein möchte und seinen Busführerschein nach dem 10. September 2008 erworben hat, muss ergänzend zur regulären Führerscheinausbildung eine Grundqualifikation absolvieren. Vor dem genannten Termin erworbene Führerscheine sind von dieser Pflicht befreit (LKW-Fahrer/-innen müssen den Nachweis seit dem 10. September 2009 erbringen).
Beschleunigte Grundqualifikation:
- 140 Stunden Unterricht = 130 Stunden Theorie + 10 Stunden Praxis
- 90 Minuten Theorieprüfung in deutscher Sprache an der zuständigen IHK
Eine Fahrerlaubnis muss zum Schulungsbeginn nicht vorliegen.
Zielgruppe:
Personen, die beruflich umdenken und sich neu orientieren möchten oder aus individuellen Gründen in ihrem bisherigen Beruf nicht länger tätig sein können, sowie Arbeitssuchende, die eine berufliche Zukunft als Kraftfahrer/-in im Bereich des Güterverkehrs anstreben. Außerdem natürlich Auszubildende im Bereich Transport und Verkehr.
Rechtliche Grundlagen:
- Europäische Richtlinie 2003/59/EG
- Gesetz über die Grundqualifikation und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güterkraft- oder Personenverkehr (BKrFQG)