Dauer: 2 Tage
Die allgemeine Qualifizierung (Stufe 1) erfolgt auf Gabelstaplern. Werden im Betrieb andere Flurförderfahrzeuge gefahren, muss zusätzlich an Stufe 2 teilgenommen werden. Dies gilt z.B. bei Schubmaststaplern, Seitenstaplern, Dreiseitenstaplern, Portalwagen, Portalhubwagen, Teleskopstaplern oder Gabelstaplern zum Containerhandling. Qualifizierung in der Handhabung besonderer Anbaugeräte z. B. Klammern für Gewichte größer als 1 t). Die Zusatzqualifizierung ist in Theorie und Praxis geteilt.